Verordnungsschein einlösen
Wenn Sie aufsaugende Inkontinenzprodukte benötigen, wenden Sie sich zunächst an Ihren Arzt. Er kann Ihnen eine Verordnung für Hilfs- und Heilbehelfe ausstellen. Dann trägt die österreichische Gesundheitskasse die Kosten für die „medizinisch notwendige“ Versorgung mit Inkontinenzprodukten. Zahlreiche Attends Produkte werden auch von der Österreichischen Gesundheitskasse finanziert. In der Regel müssen Sie dann nur den gesetzlich festgelegten Selbstbehalt von 10% bezahlen. Das heißt, Sie können Ihre Verordnung im Fachhandel oder auch bei ausgewählten Apotheken einlösen. Und so einfach geht es:
- Gehen Sie zum Arzt und klären Sie die Ursachen der Blasenschwäche ab. Er wird Ihnen einen Verordnungsschein ausstellen.
- Fordern Sie Gratisproben bei uns an. Testen Sie, welches Produkt am besten für Sie passt.
- Sie erhalten Attends Produkte im Fachhandel vor Ort (Bandagist oder Sanitätshaus) oder bei ausgewählten österreichischen Apotheken.